Die Grundsteuer und ihre Berechnung: Was Eigentümer wissen müssen

Wer Grundeigentum besitzt, wird in Deutschland in der Regel einmal im Jahr zur Kasse gebeten.

Die Grundsteuer wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres von den Gemeinden erhoben.

Für die Städte und Gemeinden zählt die Steuer zu den wichtigsten Einnahmequellen.

Aus ihrem Erlös investieren die Kommunen in Bereiche des öffentlichen Lebens,

wie beispielsweise Infrastruktur oder Schulen.

Zahlen muss sie jeder, der ein unbebautes oder bebautes Grundstück besitzt.

Aber auch Mieter zahlen Grundsteuer – im Rahmen der Betriebskosten.

Die Grundsteuer - Das Wichtigste in Kürze

Die Grundsteuer wird einmal im Jahr von den Gemeinden erhoben. Fällig wird sie zu je einem Viertel ihres Jahresbeitrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Zahlen muss die Steuer jeder, der Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ist. Vermieter können die Grundsteuer aber im Rahmen der Nebenkosten auf den Mieter umlegen.

Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben.

Die Grundsteuer B wird in einem komplizierten Verfahren aus den drei Faktoren

Einheitswert, Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz berechnet.